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| Ausgehend von der
Erkenntnis, dass der Spracherwerbsprozess hauptsächlich zwischen dem
vierten und achten Lebensjahr beeinflussbar ist, muss auch die
sprachsonderpädagogische Förderung so früh wie möglich einsetzen.
Angestrebt wird, das Förderangebot auf die
Sonderschulkindergartenklasse und das erste und zweite Schuljahr zu
beschränken. Danach sollen die Schülerinnen und Schüler in die für
sie zuständige Grundschule umgeschult werden, wo sie eventuell
weiterhin im Rahmen der integrierten Förderung sonderpädagogisch
betreut werden können. |

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Besondere Förderbereiche: |
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Wahrnehmungsförderung |
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a) im taktil-kinästhetischen Bereich
Förderung des Tastsinns, der Eigenwahrnehmung, des Gleichgewichtssinns |
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b) im visuellen Bereich
Förderung der visuellen Aufmerksamkeit, der Figur-Grund-Wahrnehmung,
der optischen Differenzierung, des visuellen Gedächtnisses,
der Auge-Hand-Koordination,
der Raumorientierung, der Form- und Farbwahrnehmung |
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c) im auditiven Bereich
Förderung der auditiven Aufmerksamkeit, des Richtungshörens,
des auditiven Gedächtnisses,
der Differenzierung von Geräuschen und Klängen,
der phonematischen Differenzierung |
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Hier sollen Grunderfahrungen in den Bereichen Musik, Sprache und
Bewegung
gewonnen werden. Dazu gehören: |
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a) Raumerfahrung und kennen lernen der Materialien |
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b) Musik hören: Töne differenziert wahrnehmen, Reagieren nach
vereinbarten
Regeln, verschiedene Musikarten kennen lernen |
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c) Musik und Bewegung: Bewegungs- und Tanzlieder, freies Bewegen nach
Musik, Erfinden von Musikzeichen, Darstellendes Spiel |
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d) Eigenes Musizieren: Umsetzen von Liedern und Rhythmen,
Experimentieren
mit körpereigenen und anderen Instrumenten, Liedbegleitung mit Orff-
Instrumenten, Klanggeschichten |
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